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Bußgeldkatalog Tüv und AU:

Folgende Strafen werden bei Nichteinhaltung von TÜV oder AU Terminen verhängt

Als Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet Ihr Fahrzeug in regelmäßigen Abständen zur Haupt- bzw. Zwischenuntersuchung beim TÜV vorzustellen.
Ist Ihre TÜV-Plakette abgalaufen, richtet sich die Strafe nach der Dauer der Überschreitung.
Ist die TÜV-Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 15€

Ist die TÜV-Plakette mehr als 4 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 25€

Ist die TÜV-Plakette mehr als 8 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 40€ und 2 Punkte


Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung. Hier ergeben sich folgende Bußgelder:
Ist die AU-Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 15€

Ist die AU-Plakette mehr als 8 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 40€ + 1 Punkt



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