Folgende Strafen werden bei Nichteinhaltung von TÜV oder AU Terminen verhängt
Als Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet Ihr Fahrzeug in regelmäßigen Abständen
zur Haupt- bzw. Zwischenuntersuchung beim TÜV vorzustellen.
Ist Ihre TÜV-Plakette abgalaufen, richtet sich die Strafe nach der Dauer der Überschreitung.
Ist die TÜV-Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 15€
Ist die TÜV-Plakette mehr als 4 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 25€
Ist die TÜV-Plakette mehr als 8 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 40€ und 2 Punkte
Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung. Hier ergeben sich folgende Bußgelder:
Ist die AU-Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 15€
Ist die AU-Plakette mehr als 8 Monate abgelaufen beträgt das Bußgeld 40€ + 1 Punkt
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Abstand
Überholen
Halten und Parken
Ampelverstöße
Alkohol und Drogen


