Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Das Bußgeld und die Strafe bei Alkoholverstößen im Straßenverkehr richtet sich
nach dem Alkoholgehalt im Blut.
Blutalkohol von 0,3 bis unter 0,5 Promille
Liegt Ihr Blutalkoholwert im Breich von 0,3 bis unter 0,5 Promille haben Sie mit keiner Bestrafung zu rechnen,
wenn keine Anzeichen für eine Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall
kommen ist.
Wurden Anzeichen für eine Fahrunsicherheit oder Sie sind in einen Unfall verwickelt, drohen Ihnen 7 Punkte sowie eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Blutalkohol ab 0,5 Promille
Bei einem Blutalkoholwert ab 0,5 Promille wird ein Bußgeld in Höhe von 250€ verhängt. Zusätzlich gibt es 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot
Sind Sie zuvor schon mal unter Alkoholeinfluss gefahren wird ein Bußgeld in Höhe von 500€ verhängt. Zusätzlich gibt es 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Sind Sie zuvor schon mehr als einmal unter Alkoholeinfluss gefahren wird ein Bußgeld in Höhe von 750€ verhängt. Zusätzlich gibt es 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Blutalkohol ab 1,1 Promille
Bei einem Blutalkoholwert ab 1,1 Promille drohen Ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug sowie 7 Punkte und ein Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre.
Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss
Bei einem Blutalkoholwert ab 1,6 Promille wird eine MPU fällig! Sollte diese nicht bestanden werden ist der Führerschein bis auf weiteres weg.
Berauschende Mittel im Straßenverkehr
Dazu gehören z.B. Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy.
Wird eine dieser Substanzen nachgewiesen wird ein Bußgeld in Höhe von 250€ verhängt. Zusätzlich gibt es 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot
Sind Sie zuvor schon mal unter Drogeneinfluss gefahren wird ein Bußgeld in Höhe von 500€ verhängt. Zusätzlich gibt es 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Sind Sie zuvor schon mehr als einmal unter Drogeneinfluss gefahren wird ein Bußgeld in Höhe von 750€ verhängt. Zusätzlich gibt es 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Wird ein Konsum von harten Drogen nachgewiesen, führt dass im Regelfall zu einen sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gilt auch, außerhalb des Straßenverkehrs!
zurück
Abstand
Überholen
Halten und Parken
Ampelverstöße
TüV und AU


